Travemünde 05.11.2007
Sechs Wochen Shopping-Pause:
Bis 15. Dezember gilt wieder das normale Ladenschlussgesetz

Das
Ladenschlussgesetz verbietet das Öffnen der Geschäfte an Sonntagen
(und gesetzlichen Feiertagen). In Tourismusgemeinden an der Ostsee gibt es,
vorerst für die Jahre 2005 bis 2008, eine Ausnahmebewilligung, die so genannte
Bäderregelung. Vom 15. Dezember bis 31. Oktober dürfen Verkaufsstellen bei
uns zusätzlich sonn- und feiertags von 11.00 bis 19.00 Uhr und werktags bis
22 Uhr öffnen. Für den Verkauf von Gegenständen des täglichen Ge- und Verbrauchs.
Ausgenommen davon sind der Karfreitag und der 1. Weihnachtsfeiertag. Am Ostersonntag
dürfen Verkaufsstellen nur von 14.00 bis 18.30 Uhr geöffnet sein. Und am
1. Mai können praktisch nur kleine Läden öffnen: Dann muss das Personal frei
haben, der Inhaber darf nur selbst verkaufen. RD
und Am Seekamp-Strand), Neustadt, Oldenburg (Straßen: Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße, Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck), Sierksdorf, Scharbeutz, Schönwalde am Bungsberg, Süsel, Wangels (Ortsteil Weißenhaus), Timmendorfer Strand, Ratzeburg (Ortsteil »Insel»), Travemünde