WIRTSCHAFT
Travemünde/Lübeck 22.10.2009
Schrumpft die LTM zur reinen Zimmervermittlung?
500.000-Euro-Sparbeschluss setzt Marketing-Gesellschaft unter Druck – BfL will Fremdenverkehrsabgabe auch für Hotels außerhalb der Altstadt-Insel

In einem Bericht vom 19. August 2009 begründete dann Senator Wolfgang Halbedel (CDU) ausführlich, warum die städtische Marketing-Gesellschaft das Geld nicht freiwillig aus der Wirtschaft bekommt und warum sie die 500.000 Euro auch nicht einsparen kann. Und empfahl stattdessen, auf die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe zu warten (TA berichtete). Was mit freiwilliger Abgabe allerdings nichts mehr zu tun hat.
Die Fraktion »Bürger für Lübeck« (BfL) will nun genauer wissen, was passiert, wenn die LTM 500.000 Euro weniger städtische Zuschüsse bekommt. In einem Antrag für die Oktober-Sitzung der Bürgerschaft (29. Oktober 2009) soll Bürgermeister Bernd Saxe beauftragt werden, für die städtische Gesellschaft »mögliche Leistungseinschränkungen konkret zu benennen und die finanziellen Auswirkungen differenziert darzustellen«.
Wenn die LTM im »worst case« (im schlimmsten Fall) wie Bruno Böhm (BfL) sagt, kein Geld mehr für Werbung bekommt, werde die Wirtschaft das in einem Jahr spüren. »Das wäre eine Katastrophe für Lübeck.« Die LTM werde dann zurückgesetzt werden zu einer Zimmervermittlungsagentur.
Die BfL will daher in einem weiteren Antrag die Fremdenverkehrsabgabe nicht nur für Travemünde und die Lübecker Altstadt, sondern auch die »Unesco-Pufferzone« erheben. Damit würden dann auch die Hotels außerhalb der Altstadt-Insel zur Kasse gebeten. Und die Last der Abgabe auf mehr Schultern verteilt.
Für eine Rücknahme des Ursprünglichen Haushaltsbegleitbeschlusses, demzufolge die LTM 500.000 Euro weniger bekommt, »wird man in der Bürgerschaft keine Mehrheit kriegen«, glaubt Bruno Böhm. Bleibt also wohl nur die Wahl zwischen Fremdenverkehrsabgabe und LTM. TA
Die BfL-Anträge im Originaltext:
- Finanzierung der Tourismusförderung –
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Ausarbeitung der Fremdenverkehrssatzung auch die Lübecker Altstadt (Unesco Weltkulturerbe) und Unesco-Pufferzone für die Erhebung einer Tourismusabgabe einzubeziehen.
Begründung:
Am 20.07.2007 wurde das Kommunale Abgabengesetz mit § 10 Abs.1 b (5) insofern geändert, als dass es einer Kommune wie Lübeck ermöglicht selbst zu bestimmen, welche Ortsteile einer Fremdenverkehrsabgabe unterliegen. Der Kommune wird durch Satzung erlaubt nach örtlichen Verhältnissen und entsprechend den Vorteilen des Fremdenverkehrs eine Fremdenverkehrsabgabe einzuführen.
Dr. Raimund Mildner
Fraktionsvorsitzender
- Finanzierung der Tourismusförderung –
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, den vorliegenden Bericht um die »Umsetzungsplanungen für eine Reduzierung von Marketingleistungen von LTM« (siehe Beschluss der Bürgerschaft vom 26.02.2009) zu erweitern, mögliche Leistungseinschränkungen konkret zu benennen und die finanziellen Auswirkungen differenziert darzustellen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Raimund Mildner
Fraktionsvorsitzender