In einer Mitgliederversammlung der BiP wurde über den derzeitigen Stand des Waterfrontprojektes und das weitere Vorgehen beraten.
Eine Klage gegen den 1. Bauabschnitt ist nicht mehr möglich, nach dem der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. (LPV) seine Vollmacht zur Klage kurzfristig zurückgezogen hat. Für eine erfolgreiche Klage war die BiP auf die Vollmacht eines anerkannten Naturschutzverbandes angewiesen.
Weitere Klagemöglichkeiten ergeben sich beim 2. Bauabschnitt. Den weiteren Planungen der BiP gehen Gespräche mit klagewilligen Personen und Verbänden voraus, über die zu gegebener Zeit informiert wird. PM
Quelle: Text: Pressemitteilung BiP, Foto: Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von rolf kaufmann am 24.04.2016[2,8/31]
Das lese ich ja jetzt erst: WIESO HAT DENN DER Lanschaftspflegeverband seine Klage so kurzfristig zurückgezogen?? Was ist da passiert?? Auf dem Waldplausch hat es doch noch geheißen der LPV wird klagen?? BIp bitte melde dich.......
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Kommentar von Emil Klugschnaker am 24.04.2016[4,7/31]
Hallo Herr Rolf Kaufmann, warum fragen Sie die BiP ?Sie müssen den Landschaftspflegeverband fragen, der hat schließlich seine Vollmacht zurückgezogen. Ich warte auch darauf, dass der sich zu diesem ungeheueren Vorgang endlich äußert.
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Kommentar von siegbert bruders am 26.04.2016[2,5/33]
Lieber Herr Kaufmann, lieber Herr Klugschnacker, der LPV war von Anfang an im Klageverfahren mit dabei und über die einzelnen Schritte informiert. Mitte Februar war die Klageschrift fertig. Nach einem Treffen des LPV mit Herrn Hollesen und der Stadtverwaltung um den 20. Januar herum hat der LPV die Vollmacht zurückgezogen. Mit der Begründung er könne nicht verhandeln und zugleich klagen. Und, dass Herr Hollesen ihm einen Zaun um ein Schutzgebiet schon zugesichert habe. Auch unser Rechtsanwalt Dr. Klinger und die BIP konnten ihn nicht davon überzeugen, die Zusage einer Vollmacht zur Klage aufrecht zu erhalten. Nun sind die Fristen für den ersten Bauabschnitt abgelaufen und Herr Hollesen kann weiterbauen. Viele hundert Spender vertrauten auf die Zusage des LPV. Mit ihrer Spende haben sie die Klage erst möglich gemacht – die jetzt nicht erfolgt.