POLITIK
Travemünde 24.09.2015
Wiekstraße: Gab es noch weitere Absprachen?
Käufer erneuert Schadenersatz-Drohung gegen Ausschuss

Der verantwortliche Fachbereichsleiter Sven Schindler (SPD) hatte im Ausschuss immer wieder betont, die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft sei nur eine »Option« gewesen. Nach Darstellung des Käufers gibt es aber einen »Passus im Kaufvertrag, dass das Haus für Asylbewerber und Flüchtlinge genutzt werden kann«. Eine Wahl hatte dann möglicherweise nur die Stadt, aber nicht der Käufer. Der genaue Wortlaut dieses Passus ist jedoch nicht öffentlich bekannt.
Wenn die Stadt das Gebäude nicht für Flüchtlinge anmietet, verlangt der Käufer jedenfalls die Streichung dieser Kaufvertrags-Vereinbarung. Er will dann Ferienwohnungen in dem Gebäude einrichten.
Außerdem droht er mit Schadenersatz-Forderungen. Ein Schreiben des Käufers deutet darauf hin, dass die Stadt bereits Umbauten verlangt hat, obwohl bis heute gar kein Mietvertrag vorliegt: »Auf Wunsch der Verwaltung wurde eine Wohnung im Erdgeschoss zu Schulungsräumen mit Gemeinschaftstoiletten umgebaut«, schreibt der Käufer mit Datum vom 17. September an den Sonderausschuss.
Die Androhung von Schadenersatz wirft die Frage auf, ob es nicht doch weitere Absprachen zur Anmietung des Gebäudes gegeben hat. Der Käufer jedenfalls scheint fest davon ausgegangen zu sein: »Durch die eingetretene Verzögerung ist mir mittlerweile hoher finanzieller Schaden entstanden, über den noch zu sprechen sein wird«, heißt es in dem Schreiben an den Sonderausschuss.

Die Entscheidung, ob der Mietvertrag abgeschlossen wird, liegt beim Sonderausschuss Wiekstraße. In der heutigen (24.09.2015) Sitzung der Lübecker Bürgerschaft versuchen die Lübecker SPD und das fraktionslose Mitglied der Bürgerschaft Bruno Böhm zum zweiten Mal, den Ausschuss zu umgehen und die Bürgerschaft den Vertrag absegnen zu lassen. TA
Das Schreiben des Käufers an den Sonderausschuss Wiekstraße im Wortlaut (Abschrift).
Lübeck, den 17.09.2017
Hansestadt Lübeck
Büro der Bürgerschaft
Sonderausschuss Wiekstraße
23539 Lübeck
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne unterstütze ich den Sonderausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgabe, den Grundstücksverkauf Wiekstraße zu überprüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Fragen nicht beantworten oder kommentieren werde, die nicht im Zusammenhang mit dieser Fragestellung stehen bzw. meine Privatsphäre oder die meiner Familie betreffen.
Zunächst möchte ich anmerken, dass ich mittlerweile insgesamt 260.000 Euro an die Hansestadt Lübeck bezahlt habe, nicht nur 240.000 Euro, wie immer noch fälschlicher weise nach außen getragen wird. Zudem bin ich der Ansicht, dass sich die Hansestadt Lübeck erhebliche Aufwendungen erspart hat, da ich den langjährigen Mieter mit übernommen habe und somit keine Kosten für Umzug, Abstandszahlung, höhere anderweitige Miete etc. angefallen sind. Im Ergebnis gehe ich von einem für beide Seiten ausgewogenen Geschäft aus.
Zu den Fragen des Sonderausschusses:
1.Das Wohnheim bestehend aus Einzelzimmern mit Gemeinschaftsbädern und –Küchen wurde in einzelne abgeschlossene Wohnungen aufgeteilt. Diese bestehen jeweils aus einer großzügigen Wohnküche, einem Bad und je nach Wohnungsgröße aus 2-3 Wohnräumen. Hierzu wurden die Grundrisse geändert, Wände gezogen und Wohnungsabschlusstüren gesetzt. Die Heizungsanlage wurde saniert und neue Heizkörper und –Rohre installiert. Alle Strom- und Sanitärleitungen wurden erneuert, Bäder eingebaut. Auf Wunsch der Verwaltung wurde eine Wohnung im Erdgeschoss zu Schulungsräumen mit Gemeinschaftstoiletten umgebaut. Die Außenanlage wurde neu gestaltet.
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Höhe meiner Investitionen und dem vorangegangenen Verkauf. Meine Kalkulation ist privat.
Zum Mietpreis: Mir wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass ein Mietpreis dieser Größenordnung üblich ist und für vergleichbare Einrichtungen bezahlt wird. Eine höhere Miete hatte ich angestrebt, konnte aber nicht durchgesetzt werden.
2.–
3.–
Zu den nachträglichen Fragen des Herrn Zander:
1.Auf die Immobilie bin ich durch Zeitungsmeldungen aufmerksam geworden. Ich meine Anfang 2014.
2.Ich wollte ursprünglich einen Beherbergungsbetrieb mit Ferienwohnungen einrichten. Während der Verhandlungen mit Herrn Schindler kam die Frage auf, ob ich auch bereit wäre, ggf. Flüchtlinge aufzunehmen. An genaue Zeitpunkte kann ich mich nicht mehr erinnern, diese müssten sich aber aus den Verwaltungsakten ergeben.
3.Herr Reinhardt war nach meiner Erinnerung drei Mal mit der Angelegenheit beschäftigt.
a.Ich hatte bei Herrn Reinhardt angefragt, welche Stelle für den Verkauf des Grundstücks zuständig ist. Er nannte das Liegenschaftsamt. Die Verhandlungen habe ich dann mit Herrn Schindler geführt.
b.Herr Reinhardt war, wie auch andere Personen, bei einer ersten Besichtigung des Hauses mit dem Liegenschaftsamt dabei. Ich gehe davon aus, dass dies mit der Funktion der Personen in der Bürgerschaft zusammen hängt.
c.Da bekannt ist, dass Herr Reinhardt in seiner Funktion mit Immobilien zu tun hat, habe ich ihn angesprochen, ob der Umstand, dass ich den Mieter übernehmen sollte, zu einer Kaufpreisreduzierung führen könne. Ich hab das sehe als allgemeine Frage gemeint. Er erklärte, dass er dafür nicht zuständig sei, diese Anfrage aber an die zuständige Stelle weiter geben könne. Meine dann mit dem Liegenschafsamt und Herrn Schindler diesbezüglich geführten Verhandlungen haben aber schließlich zu keiner Reduzierung des Kaufpreises geführt.
Ich kann aus diesen Kontakten nicht ableiten, dass Herr Reinhardt als Vermittler anzusehen wäre.
Ich möchte Sie nun bitten, verbindlich zu erklären, ob die Hansestadt Lübeck das Gebäude nun anmieten möchte oder nicht. Durch die eingetretene Verzögerung ist mir mittlerweile hoher finanzieller Schaden entstanden, über den noch zu sprechen sein wird.
Sollte die Hansestadt Lübeck das Gebäude nicht anmieten wollen, wären die Umbauten der Schulungsräume auf Kosten der Hansestadt Lübeck wieder rückgängig zu machen.
Da die Wohnungen dann als Ferienwohnungen eingerichtet werden sollen, benötige ich wegen der weiteren notwendigen Investitionen Planungssicherheit. Der Passus im Kaufvertrag, dass das Haus für Asylbewerber und Flüchtlinge genutzt werden kann, wäre dann zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen














