Am Gründonnerstag, den 14. April 2022, ist die Vorderreihe wieder Füßgängerzone geworden. Bei der Umstellung ist auch die Verkehrsregelung an der Ecke St.-Lorenz-Straße und Vorderreihe bei der Kirche geändert worden.
Bisher standen dort Schilder mit »Durchfahrt verboten«. Ausnahmen bestanden für Linienbusse, Taxen, Radfahrer und Anlieger. Viele Autofahrer nutzen die Strecke über die St.-Lorenz-Straße, Kirchstraße und Torstraße vom Fährvorplatz zum Gneversdorfer Weg verbotenerweise als Abkürzung. Gelegentlich hat die Polizei Bußgelder verhängt.
Jetzt ist das Verkehrszeichen durch das Schild »Verbot der Einfahrt« ersetzt worden. Bei den Ausnahmen sind außerdem die »Anlieger« gestrichen worden. Auf Grund der Gewohnheit fahren weiterhin viele Autos durch. Für die Polizei ist durch die neue Beschilderung eine Kontrolle erleichtert worden. Der Bußgeldkatalog sieht eine Betrag in Höhe von 50,00 Euro vor. TA
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Kommentar
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Kommentar von Christian Jäger am 18.04.2022[4,3/64]
Um die jeweils gültigen Verkehrsregelungen in Travemünde zu verstehen und nicht dagegen zu verstoßen, sollte man sich nur noch mit einem Fachanwalt und Gutachter auf den Weg machen.