CORONA
Travemünde 23.11.2021
3G-Regel ab Mittwoch, den 24.11.2021
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH teilt mit:
3G-Regel gilt nicht auf den Fähren des Stadtverkehrs Lübecks
Nach Aussagen des Deutschen-Fähr-Verbandes e.V. ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht auf offenen Fähren anzuwenden. Insofern unterliegt die Überfahrt über die Trave mit den Fähren des Stadtverkehrs Lübeck keiner 3G-Regelung. Auch wenn keine verpflichtende Regelung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht, empfehlen wir das Tragen einer Maske, wenn Abstände aufgrund von Personenansammlungen nicht uneingeschränkt eingehalten werden können. Sie schützen damit sich und andere. Bis neuere Erkenntnisse vorliegen, wird auf den Fähren des Stadtverkehr Lübecks keine Kontrolle in Bezug auf die 3G-Regelungen stattfinden.
3G-Regel In den Bussen des Stadtverkehr Lübecks und der LVG
Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt in den Bussen der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) die 3G-Regel, zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht. Alle Fahrgäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Die Nachweise sind während der gesamten Fahrt mit sich zu führen und bei stichprobenartigen Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen. Der offizielle Nachweis über ein negatives Testergebnis darf bei Fahrantritt bei Antigen-Schnelltests nicht länger als 24 Stunden und bei PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests reichen NICHT aus. Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht nur für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Schüler:innen bis 15 Jahre. Bei Schüler:innen ab 16 Jahre ist ein Nachweis über den Schulbesuch erforderlich.
Immer aktuelle Informationen zu der 3G-Regel im Personenverkehr sind auf der Seite des Nahverkehrsverbundes Schleswig-Holsteins unter https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/3g-regel/ verfügbar. Diese Regelungen finden auch auf den Personenverkehr in den Bussen der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der LVG Anwendung. Wir bitten alle Fahrgäste, diese Informationen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.
PM Stadtverkehr Lübeck – Fotos Karl Erhard Vögele
1 https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/3g-regel/