GESUNDHEIT
Travemünde 06.05.2021
Kontakterfassung und Terminvereinbarung beim Einkauf entfallen ab 7. Mai 2021
Lübeck hebt Allgemeinverfügung aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende auf
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 23.04.2021 hebt die Hansestadt Lübeck die Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24. April 2021 mit Wirkung ab Freitag, 7. Mai 2021 auf.
Damit entfallen die Regeln zur Kontakterhebung:
- Eine Registrierung der Kontaktdaten ist nicht mehr Pflicht.
- Vor Zutritt in die Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist keine Terminreservierung mehr erforderlich.
Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen fünf aufeinander folgenden Werktagen, seit dem 29. April 2021, den Schwellenwert von 50 in der 7-Tage-Inzidenz unterschritten. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom RKI veröffentlichten Meldezahlen unter https://rki.de/inzidenzen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Vor diesem Hintergrund ist die Allgemeinverfügung zum übernächsten Tag aufzuheben.
Bürgermeister Jan Lindenau appelliert: »Bitte achten Sie weiterhin auf Abstände und setzen Sie eine Maske auf, wenn dies nicht möglich ist. Beachten Sie bitte auch weiterhin die Hygieneregeln, damit die Inzidenzwerte niedrig bleiben und möglichst schnell weiter sinken. Nutzen Sie wo immer möglich auch weiterhin die luca-App, um dem Gesundheitsamt die Arbeit in der Kontaktnachverfolgung zu erleichtern, auch wenn die offizielle Pflicht aufgehoben wird. Herzlichen Dank an alle, die durch ihr diszipliniertes Verhalten zu dieser guten Entwicklung beigetragen haben.«
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus
Allgemeinverfügung
der Hansestadt Lübeck
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck
hier: Aufhebung der mit Allgemeinverfügung vom 24.04.2021 angeordneten ergänzenden Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen
Gemäß § 28b Absatz 2 IfSG i.V.m. dem Runderlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 23.04.2021 wird die Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24.04.2021 mit Wirkung ab dem 07.05.2021 aufgehoben.
Begründung:
Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung über Maßnahmen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letzten sieben Tagen vom 24.04.2021 ist nach § 28b Absatz 2 IfSG i.V.m. mit dem Runderlass des Landes Schleswig-Holstein vom 23.04.2021 bis zu dem Zeitpunkt beschränkt, in dem in der Hansestadt Lübeck ab dem Tag nach dem Eintreten der ergänzenden Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom RKI veröffentlichten Meldezahlen unter https://rki.de/inzidenzen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Seit dem 29.04.2021 wurde dieser Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Demgemäß ist die Allgemeinverfügung zum übernächsten Tag aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister, Bereich Gesundheitsamt, Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck einzulegen oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de.
Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise anordnen.
Lübeck, den 06.05.2021
Jan Lindenau
Bürgermeister
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Lübeck Pressedienst vom 06.05.2021, Foto: Archiv TA