Gutachterverfahren zur Neuen Teutendorfer Siedlung beendet
Präsentation des städtebaulichen Entwurfs am 14. November im Ortsrat Travemünde
Zur Ermittlung des besten Entwurfes zum geplanten Wohngebiet »Neue Teutendorfer Siedlung« hat die LEG Entwicklung GmbH vier Architektur- und Stadtplanungsbüros beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf für das Wohnquartier »Neue Teutendorfer Siedlung« gemäß den mit der Stadtverwaltung abgestimmten Vorgaben zu konzipieren. Ziel der Beauftragung war die Qualitätssicherung des städtebaulichen Entwurfes, der die Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren bildet. Das Gutachterverfahren ist nunmehr abgeschlossen.
Der städtebauliche Entwurf wird im Rahmen der Sitzung des Ortsrates Travemünde am Mittwoch, 14. November 2018, der Öffentlichkeit präsentiert. Interessierte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Beginn ist um 19 Uhr; Veranstaltungsort ist wie gewohnt das Gesellschaftshaus in der Torstraße 1.
Die vier unterschiedlichen Bebauungsentwürfe wurden von unabhängigen sowie verwaltungsinternen Sachverständigen beurteilt. Anschließend wurde im August 2018 durch eine Jury, die sich aus der LEG Entwicklung GmbH, Vertretern der Hansestadt Lübeck sowie freien Architekten zusammensetzte, ein Entwurf ausgewählt. Dieser Entwurf wird im Bauleitplanverfahren weiterentwickelt.
Im Plangebiet, welches die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Teutendorfer Siedlung und dem Gewerbegebiet Am Dreilingsberg umfasst, soll ein lebenswertes Wohngebiet mit rund 550 Wohneinheiten entstehen. Das Wohnangebot soll durch zwei Kitas ergänzt werden. Ein abwechslungsreiches Freiraumkonzept wird das Baugebiet umgeben und die Verbindung zur bestehenden Teutendorfer Siedlung herstellen. PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Lübeck Pressedienst, Foto: Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von Christian Jäger am 09.11.2018[3,5/75]
Stoppt den Flächfraß und die weitere Verbetonierung des Ostseebades! Lückenbebauung und Geschoßbau sind die bessere Alternativen für Travemünde.
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Kommentar von Travemünder Jung am 10.11.2018[3,5/64]
550 Einheiten entsprechen bei 3 Personen pro Haushalt in etwa ein wenig mehr als 10% der Travemünder Einwohnerzahl. Das muss man sich mal überlegen. Der Verkehr am Gneversdorfer Weg und am Teutendorfer Weg ist in diesem Jahr deutlich angestiegen. Im Gneversd. Weg standen die Autos nicht selten von der Kreuzung Dreilingsberg über die Schienen bis auf höhe Vogtei- und Kurgartenstraße. Wenn nun noch das landschaftlich sehr schöne Feld bebaut/zerstört wird, kommen noch einmal deutlich mehr Autos an diesen ohnehin überlasteten Stellen zusammen. Wohnraum wird benötigt, aber warum in dem Maße? Lieber wie vom Vorredner vorgeschlagen. Wenn es sein muss sonst der Howingsbrook 1. Das Landschaftsschutzgebiet entlang der Teutendorfer Siedlung bleibt erhalten. 2. Das Gebiet Howingsbrook ist schon jetzt von Straßen eingerahmt und eine Anbindung würde umliegende Straßen vom Verkehr her nicht so stark belasten, da Zufahrt direkt auf die B75 oder über Timmend.Weg ->B76 auf die B75 möglich wäre
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Kommentar von Travemünde-Liebhaber am 10.11.2018[3,6/70]
Es reicht jetzt langsam auch mal, nicht noch die Teutendorfer Siedlung erweitern! Schlimm genug was am Fischereihafen und am Baggersand passiert. Von überall kommen Stimmen, wie UNSER Travemünde durch die STADT LÜBECK verschandelt wird. Es muss jetzt mal genug sein.
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Kommentar von Heino Haase am 10.11.2018[3,8/41]
Ohne Zweifel brauchen wir in Travemünde Mietwohnraum. Es wäre jedoch sinnvoller 300 Mietwohnungen zu € 8-9,00/qm zu schaffen, als 150 WE im Sozialwohnungsbau zu € 6,50-7,00. Als Investor tritt keine Wohnungsbaugesellschaft auf, sondern ein Kaufmann der Geld verdienen will. Das ist auch OK, geht aber am Thema vorbei. Es ist auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Waterfront zu hinterfragen, wer die Kosten für die Erschließung der Infrastruktur wie Verkehrswege, Abwasser, usw. , sowie die Ableitung des Oberflächenwasser bezahlt. Auch die Kosten der Verwaltung zur Schaffung von Baurecht sind erheblich. Alle Kosten muss zu 100% der Investor tragen. Es muss von der Verwaltung garantiert werden, dass die Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden. Das sind Minimalforderungen, auch vor dem Hintergrund des enormen Verbrauch von Grünflächen und Flächenversiegelung.