Verletzungsgefahr durch eingeworfene Fensterscheibe
Die Gebäude am Lotsenberg, die einst Bücherei und Stadtteilbüro beherbergten, stehen seit Jahren leer. Jetzt werden sie offenbar auch Ziel für Vandalismus. Eine eingeworfene Fensterscheibe im Erdgeschoss bringt schwerste Verletzungsgefahr mit sich, sollte über diesen Zugang jemand einsteigen.
Wo es einst Personalausweise und gelbe Säcke gab, fällt nach und nach die Deckenverkleidung herunter. Die Wände im großen Raum des ehemaligen Stadtteilbüros sind mit schwarzen Graffiti beschmiert. Offenbar ist jemand eingestiegen. An der Rückseite des Gebäudes ist im Erdgeschoss eine Fensterscheibe eingeschlagen (Zuerst hatte die Facebook-Gemeinschaft »Travemünder Magazin« darüber berichtet). Sollten über diesen Zugang etwa Kinder oder Jugendliche einsteigen, setzen sie sich schwerer Verletzungsgefahr durch die scharfen Glasreste im Fensterrahmen aus.
Instandgesetzt werden die Gebäude nicht mehr, die »Azer Bislimaj Hotel Betrieb GmbH« plant auf dem Grundstück einen Hotelneubau. Die Präsentation der Pläne hätte eigentlich am 01. Juli 2018 stattfinden sollen (TA berichtete), wurde dann aber aufgrund einer Verzögerung beim Architektenwettbewerb vorläufig abgesagt (TA berichtete). »Wir möchten Sie noch etwas Geduld bitten, da der Architekturwettbewerb noch nicht final abgeschlossen ist. Mitte November sollte dies der Fall sein, so dass wir dann gerne mit den Informationen auf Sie zukommen«, heißt es dazu von Seiten der stilwerk-Pressestelle auf Nachfrage von »Travemünde Aktuell.«
Und zur Frage nach der Gebäudesicherung: »Die Gesellschaft Azer Bislimaj Hotel Betrieb GmbH hat eine Firma beauftragt, die regelmäßig Rundgänge auf dem Gelände macht.« TA
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Kommentare
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Kommentar von Thomas Thalau am 18.10.2018[3,4/114]
Wieso wird das Gelände nicht zumindest mit einem Bauzaun gesichert? Noch besser: sofortiger Abbruch! Der Anblick ist beschämend!
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Kommentar von M. Delterhals am 19.10.2018[3,0/100]
Im Text steht: »Eine eingeworfene Fensterscheibe im Erdgeschoss bringt schwerste Verletzungsgefahr mit sich, sollte über diesen Zugang jemand einsteigen.« Nur damit ich das richtig verstehe: Jemand der verbotenerweise – also Hausfriedensbruch – in das Gebäude einsteigt und verbotene Weise dort Graffiti anbringt oder was klaut oder was auch immer, der soll geschützt werden, damit er dort gefahrlos einsteigen kann. Eben vielleicht dadurch, dass die kaputten Fensterscheiben entfernt werden. Oder habe ich das nicht so recht verstanden?
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Kommentar von Stephan R. am 19.10.2018[2,5/88]
Dass sich beispielsweise auch spielende Kinder oder Jugendliche, die sich nicht immer darüber im Klaren sind das man in ein fremdes Gebäude eigentlich nicht unbefugt einsteigen darf, schwer verletzen können ... das zu verstehen, dafür reicht der geistige Horizont einiger Kommentatoren hier offensichtlich nicht aus.
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Kommentar von David Kidon am 20.10.2018[4,1/56]
Ungewöhnlich! Den Trend zur »overprotection« findet man üblicherweise nicht bei der CDU sondern bei GRÜN/ALTERNATIVEN Eltern und Erziehern. Erst die unumzäunte Bahntrasse am neuen Parkplatz und jetzt die Sorge um Vandalen in einem Abrißgebäude! Etwas zu viel »Gutmensch«! An @S.R.: Eltern haften für ihre Kinder!
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Kommentar von M. Delterhals am 20.10.2018[4,3/54]
@Stephan R. und David Kidon: man ist geneigt zu sagen, dass die oberschulmeisterlich von S.R. in seinem Kommentar verkündete Gefahr für unwissende Kinder und Jugendliche erst zu gefährlichen Situationen führen kann, weil sie jetzt wissen wo man hingehen muss, um sich in spannenden Abenteuern mit Mutproben zu beweisen. Aber etwas Entwarnung ist angebracht: erstens ist es nicht so naheliegend, wo das Fenster denn gesucht werden muss – ich hätte die Suche fast schon aufgegeben – und zweitens war ja Stephan R. vielleicht schon da, und hat die gefährlichen restlichen Scheiben mit einem Stein kurz und klein zerdeppert. Immer mehr »overprotection« führt dazu, dass insbesondere Kinder und Jugendliche gar nicht mehr lernen, von selbst Gefahren zu erkennen. Die »Gutmenschen« und »Oberlehrer« werden schon dafür sorgen, dass bald überall nur noch Schranken und Käfige sind, in denen sich die Menschheit zu bewegen hat.
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Kommentar von Stephan R. am 22.10.2018[1,6/25]
@David Kidon: Das Eltern für ihre Kinder haften, dass ist leider auch einer dieser weit verbreiteten Rechtsirrtümer. Das trifft nur dann zu, wenn Eltern ihre gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Ansonsten lässt sich Haftung nicht übertragen.