ORTSGESCHEHEN 1 20
Travemünde 15.11.2016
Teure Post vom Dreilingsberg
Kulturbühne soll wegen zweier Aushänge knapp tausend Euro zahlen
Ein undichtes Dach sorgte für ausgefallene Vorstellungen und erheblichen Schaden bei der Travemünder Kulturbühne (TA berichtete). Der Verein machte seinem Missmut darüber per Aushang Luft. Und bekam nun teure Post von einem Travemünder Rechtsanwalt.
Der erste Aushang bezeichnet zwei Hamburger als Vermieter des Gebäudes und beginnt so: »Da unser Vermieter, die Immobilienhändler Steffen Fix und Michael Quast aus Hamburg sich nicht verpflichtet fühlen, das kaputte Dach zu reparieren, müssen unsere Vorstellungen am 11., 12. und 19. November leider ausfallen.«
In einem Schreiben, das im Briefkopf den Schriftzug »Kanzlei am Dreilingsberg« trägt, wurde die »Kulturbühne Travemünde« daraufhin aufgefordert, den Aushang wieder zu entfernen. Der Aushang enthalte »unzutreffende Behauptungen«, heißt es darin. Es seien » … weder die Herren Steffen Fix und Michael Quast noch die PG Hafenbahnhof Travemünde GmbH der Vermieter der Kulturbühne …« heißt es in dem Anwaltsschreiben.
Wolfgang Hovestädt von der Kulturbühne ließ sich nicht lumpen und brachte einen neuen Aushang an. Der bezeichnet die beiden Hamburger nicht mehr als Vermieter, sondern als Käufer: »Die Immobilienhändler aus Hamburg, Steffen Fix und Michael Quast, die zwar den Hafenbahnhof gekauft haben und auch für die Miete zuständig sein wollen, sehen eigentlich keine Verpflichtung, das Dach in Ordnung zu bringen«, heißt es darin. Und deshalb würden besagt Veranstaltungen ausfallen.
Das wird in einem zweiten Schreiben (dem der Briefkopf fehlt) ebenfalls anwaltlich moniert. »Die Herren Fix und Quast haben nicht den Hafenbahnhof gekauft. Sie wollen auch nicht für die Miete zuständig sein. Das ist die PG Hafenbahnhof Travemünde GmbH«, heißt es darin. Außerdem sei das Dach mittlerweile dicht, so dass die Vorstellung am 19. November stattfinden könne. Frist, den zweiten Aushang zu entfernen, ist diesmal Mittwoch, der 16. November 2016, 10:00 Uhr.
Und dann kommt die Rechnung: Die Kulturbühne soll die Kosten »der beiden Unterlassungsschreiben« tragen. Gesamtsumme: 1.095,28 Euro. Immerhin reduziert sich die Summe dann noch ein bisschen: »Da die PG Hafenbahnhof Travemünde GmbH zum Vorsteuerabzug berechtig ist, haben Sie die Nettosumme in Höhe von 960,40 Euro bis spätestens 25.11.2016 nach hierher zu zahlen«.
Dem juristischen Laien mögen sich dabei einige Fragen stellen: So werden die Gegner in den »Unterlassungsschreiben« mit »PG Hafenbahnhof/Kulturbühne« bezeichnet. Die »PG Hafenbahnhof« wird in den monierten Aushängen allerdings mit keinem Wort erwähnt. Und der Empfänger des Schreibens scheint nicht ganz eindeutig: Ist nun der »Freundeskreis Kulturbühne Travemünde g.e.V.« gemeint oder die »Kulturbühne Travemünde gU«?
Aber das werden die Anwälte zu klären haben. Falls es so weit kommt. Wolfgang Hovestädt von der Kulturbühne bügelte das Begehren in einer Email heute jedenfalls auf seine ganz eigene Art ab: »Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, erstens haben Sie nicht richtig recherchiert: Eine Firma, wie von Ihnen genannt, die eine Unterlassung bekommen soll, gibt es nicht. Zweitens können Sie nicht darüber befinden, ob eine Veranstaltung wegen massiver Wasserschäden ausfallen muss oder nicht. Und drittens, haben Sie meiner Meinung nach enorm viel Zeit, sich mit Nebenkriegsschauplätzen zu befassen«, schreibt er.
Fortsetzung folgt? TA