POLITIK 1
Travemünde 02.08.2011
SPD Travemünde zur Bäderregelung
Das Thema »Bäderregelung« wird an der Küste wieder einmal diskutiert. Auch Wolfgang Hovestädt, Vorsitzender des SPD Ortsvereins Travemünde, hat dazu einen Text verfasst.
»Natürlich ist es wichtig, die Interessen unserer Arbeitnehmer zu schützen, ihnen einen angemessenen Zeitraum der Erholung zu sichern. Doch die Kirche versucht nun, sich diese Argumentation zu Nutze zu machen. Dies geht aber an der Sache vorbei«, sagt Hovestädt. Der Text:
Ladenöffnungszeiten sind bei uns in Deutschland zunächst einmal Verbotsregelungen. Das heißt, kein Ladenbesitzer darf sein Geschäft öffnen wann er will und wie lange er will. Die Wahl der Öffnungszeiten ist ihm nur innerhalb der vorgegebenen Schlusszeiten freigestellt. Und das bedeutet, dass nur an den Wochentagen verkauft werden darf und der Sonntag wie auch die gesetzlichen Feiertage davon ausgenommen sind.
Aber bei uns in Schleswig-Holstein ebenso wie in anderen Bundesländern gibt es eine Sonderregelung. Die sogenannte Bäderregelung erlaubt es den Ladenbesitzern in den Kur- und Erholungsorten an Sonntagen zwischen dem 15. Dezember und dem 23. Oktober ihre Ladentüren zu öffnen. Dies für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs.
Es geht also nicht um das Einchecken in Hotels, den Besuch von Cafés etc. Niemand will an dieser Schraube drehen.
Einige gesetzliche Feiertage sind aber von dieser Ausnahme des sonntäglichen Einkaufs innerhalb des vorgegebenen Zeitraums ausgeschlossen, wie z.B. Karfreitag oder der 1. Weihnachtstag. Kurios auch, dass am 1. Mai nur dann verkauft werden darf, wenn der Ladeninhaber persönlich an der Kasse steht. Doch darum geht es nicht. Vielmehr um die Frage, wer von den Händlern die gesamte Spanbreite der Öffnungszeiten ausnutzt. Denn bei der Festlegung seiner Öffnungszeiten wird sich der Ladenbesitzer ohnehin in erster Linie an der Nachfrage der Verbraucher richten. Es ist nämlich festzuhalten, dass die tatsächlichen Öffnungszeiten bei näherer Betrachtung aufgrund der Nachfrage regelmäßig weitaus geringer ausfallen als die gesetzlich zulässigen Ladenöffnungszeiten es zulassen würden. In Travemünde z.B. kann man bei Aldi, Lidl und Co. sonntags erst ab Ostern einkaufen. Und schon kurz nach Saisonende schließen diese Discounter wieder ihre Türen. Ebenso machen es die Drogerieketten in der Vorderreihe.
Die Kirchen befürchten jedoch, dass der Sonntag zum normalen Verkaufstag wird und seinen Charakter als Tag der Besinnung verliert. Die evangelische und katholische Kirche setzen aber auf einen Kompromiss. Sie haben vorgeschlagen, die Bäderregelung auf den Zeitraum von Ende März bis Ende Oktober plus weitere vier verkaufsoffene Sonntage zu beschränken.
Das würde bedeuten, dass sich eigentlich nichts ändert. Denn wie schon gesagt, die großen Supermärkte, dazu zählen auch Rewe und Edeka, öffnen ohnehin erst ab Ostern.
Alles also nur ein »Sturm im Wasserglas«?
Wolfgang Hovestädt
Vorsitzender SPD Travemünde