Keine Verlängerung der Maskenpflicht in Lübeck für die öffentlichen Räume
Ab 7. Juni 2021 ist in der Innenstadt, am Kaufhof und in Travemünde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr Pflicht
Aufgrund der seit Tagen niedrigen Inzidenzwerte unter 50 lässt die Hansestadt Lübeck die Allgemeinverfügung, die zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen der Lübecker Innenstadt, am Kaufhof und in Bereichen des Ostseebads Travemünde mit Priwall verpflichtet, auslaufen.
Die Masken-Schilder werden abgebaut. Foto: HN/ARCHIV TA
Ab Montag, 7. Juni 2021, ist dann auf den bisher gekennzeichneten öffentlichen Arealen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr verpflichtend. Eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum wird erst wieder eingeführt, wenn die Inzidenz in der Hansestadt Lübeck über 50 ansteigt.
Die Aufhebung der Maskenpflicht betrifft nicht die in der Landesverordnung gesondert geregelten Bestimmungen für geschlossene Räume. Das Tragen einer Maske ist weiterhin Pflicht:
in geschlossenen Räumen, die öffentlich für Kund:innen oder Besucher:innen zugänglich sind, wie beispielsweise Einzelhandel, Museen oder Kirchen.
an Arbeits- oder Betriebsstätten in geschlossenen Räumen, wie in den Verwaltungsgebäuden der Hansestadt Lübeck, in gastronomischen Betrieben oder Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht die Hinweisschilder zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab kommenden Montag zeitnah zu entfernen. Wir bitten vorab um Verständnis, wenn dies einige Tage dauern wird, bis alle Schilder entfernet sind. PM
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Kommentare
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Kommentar von Dr. P. Voeltz am 02.06.2021[3,2/97]
Es muss aber unmißverständlich klar gemacht werden, dass die Abstandspflicht von mindestens(!) 1,5m auch im Freien z.B. beim Klönschnack auf dem Markt u.ä. nicht aufgehoben ist.Die Hygieneregeln z.B. in Supermärkten, in der Gastronomie etc. sind noch konsequenter zu befolgen! Ratsam ist es bis zum eigenen sicheren Impfschutz eine FFP2-Maske auch bei Publikumsansammlungen im Freien zu benutzen.Die FFP2-Masken müssen auch noch wirksam sein:d.h. spätestens nach einer gesamten Tragzeit von 7 Stunden oder wenn sie durchnässt sind, schützen sie nicht mehr und müssen gegen neue getauscht werden.Die heute wieder steigenden Infektionszahlen sind die Folge der vielleicht voreiligen Lockerungen.Mit Blick auf die Inkubationszeit von CoViD19 dürfte es sich um Ansteckungen aus der Pfingstzeit handeln.
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Kommentar von Anne am 03.06.2021[3,0/62]
Werde sie in der Vorderreihe trotzdem weiter tragen. Dort ist bereits, selbst vormittags und in der Woche, kein Abstand mehr möglich, weil es wieder so voll geworden ist! Außerdem tragen viele jetzt schon auch dort keine Maske mehr.
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Kommentar von David Kidon am 03.06.2021[2,8/39]
@A.& Dr.P.V.:"Wenn man dem Teufel den kleinen Finger reicht, nimmt er die ganze Hand!" Das alte Sprichwort ist vielleicht etwas "krass",aber die Befürchtungen der beiden Kommentatoren entsprechen leider der Lebenswirklichkeit.Nächtliche Partyexzesse in mehreren Großstädten am vergangenen Wochenende machen besorgt.Neuerdings schallt manchmal auch nächtlich aus Travemünder Parks Musik.Unser Grundgesetz verpflichtet leider die Bürger nicht zur Vernunft!Die Queen ermahnte im Mai 2020 in ihrer Rede zur Pandemie die Briten zu "self-discipline and resolve"(Selbstdisziplin und Entschlossenheit).Briten sind diszipliniert, wenn auch nicht mit preussischem Gehorsam.Aber sie sind vielleicht entschlossener mit Selbstdisziplin die Pandemie zu bekämpfen und nicht nach opportunistischen, persönlichen Vorteilen zu suchen.Es bleibt zu hoffen, dass die Lockerungen nicht übertrieben ausgenutzt werden und der sicher wohl gemeinte ärztliche Rat (s.o.) nicht ignoriert wird.