Der SPD Ortsverein Travemünde hat zu einem Bürgergespräch über die zukünftige Verkehrsregelung in der Vorderreihe eingeladen: Was wollen die Travemünder? Eine ganzjährige Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich?
»Wir weisen darauf hin, dass an der Diskussion neben unserem künftigen Bürgermeister Jan Lindenau nicht wie angekündigt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Ulrich Pluschkell, sondern deren baupolitischer Sprecher Harald Quirder teilnehmen wird«, heißt es in einer Pressemitteilung der Travemünder SPD zur Veranstaltung.
»Die Vorderreihe ist nicht nur eine »Flaniermeile« für Touristen, sondern das Ortszentrum für die Travemünderinnen und Travemünder mit Gastronomie, Einzelhandel, Banken, Ärzten. An den Bedürfnissen der Einheimischen darf nicht vorbeigeplant werden.
Deshalb laden wir Sie ein, mit uns und unseren Gästen über die Zukunft der Vorderreihe zu diskutieren. Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir wollen Ihr Wissen, Ihre Ideen, Bedenken und Argumente in die Entscheidungen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung einfließen lassen.« PM
Quelle: Text: Pressemitteilung SPD Travemünde, Foto: Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von Hein Blööd am 12.02.2018[2,5/33]
Wenn ein »verkehrsberuhigter Bereich« für die Vorderreihe geplant ist, sollten sich die Entscheidungsträger vorher mit der StVO § 42 vertraut machen...
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Kommentar von RWenzel am 12.02.2018[4,3/28]
Hallo Hein Blööd, was meinen Sie mit Ihrem Hinweis auf § 42 StVO? Ist etwas dagegen einzuwenden, dass Fußgänger auf der Vorderreihe als verkehrsberuhigtem Bereich zwar Vorrang vor Fahrzeugen hätten, aber Rücksicht auf diese nehmen müssten? Zum Beispiel nicht in so breiter Phalanx auf dem Fahrstreifen laufen dürften, dass kein Fahrrad oder Auto mehr durchkommt, und sie kein Recht hätten rumzupöbeln, wenn ein Fahrrad wagt zu klingeln? Was ist dagegen zu sagen, dass Fahrradfahrer (und Autos) Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, um Fußgänger nicht zu gefährden oder erschrecken?
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Kommentar von Hein Blööd am 12.02.2018[2,8/24]
@RWenzel ich habe nichts gegen §StVo 42! Aber dann sollten sich alle daran halten. Fußgänger nicht der Meinung sein, mitten auf der Straße einen Meeting- Point zu errichten, Radfahrern die Möglichkeit, ohne gewagte Notbremsungen, im gemäßigtem Tempo (anders ist es zu riskant für alle Beteiligten) die Vorderreihe zu befahren, den Autofahrern das Parken auf der linken Seite der Straße, sowie außerhalb der gekennzeichneten Flächen so ärgerlich(Bußgeld oder in Härtefällen Abschleppen) wie möglich zu machen. Wenn man das alles unter einen Hut bekäme....Traumhaft!! Bin übrigens sowohl Radfahrer als auch Fußgänger