ORTSGESCHEHEN 2 59
Travemünde 12.01.2018
Der letzte Akt:
Kulturbühne einigt sich vor Gericht mit Vermietern
Nach der Kündigung durch die neuen Eigentümer des Hafenbahnhofes hat die Kulturbühne im Dezember ihren Spielbetrieb eingestellt (TA berichtete). Den letzten Auftritt gab es dann in Lübeck: Mieter und Vermieter trafen sich zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht.
Vor Zimmer 234 des Lübecker Landgerichts warteten Wolfgang Hovestädt (Kulturbühne Travemünde gUG, haftungsbeschränkt) und sein Anwalt am frühen Freitagmorgen auf Einlass, etwas weiter den Flur herunter der Kläger Steffen Flix (PG Hafenbahnhof Travemünde GmbH) mit seinem Rechtsvertreter.
Die neuen Hausherren hatten die Kulturbühne verklagt, weil sie noch keinen einzigen Euro Miete gezahlt hätte. Die Kulturbühne macht ihrerseits Schäden durch das undichte Dach geltend.
Nachdem alle Platz genommen hatten, erinnerte die Richterin daran, dass es sich um ein Urkundsverfahren handelt. »Alle Ansprüche müssen mit Urkunden bewiesen werden.« Das erweist sich schon deshalb als gar nicht so einfach, weil Schriftsätze noch am Vortag hin und her gingen und das offenbar auch nicht vollständig. »Ich habe überhaupt keine Anlagen zu ihrem Schriftsatz bekommen«, meinte die Richterin mehrfach zum Anwalt der Hamburger Kläger. Nach einiger Sucherei schien das dann soweit geklärt.
Dann ging es um Vertragliches wie das Aufrechnungsverbot im Mietvertrag und Regelungen zum Zurückbehaltungsrecht. Schnell wurde klar, dass es das noch nicht gewesen ist, wenn man sich nicht vergleichen würde, ein Folgeprozess droht. »Ich kann das hier durchentscheiden, aber Sie sehen sich dann wieder, wahrscheinlich«, meinte die Richterin.
»Bis zum heutigen Tag ist nicht ein einziger Euro gezahlt worden«, betonte der Anwalt der Kläger. Der Anwalt der Beklagten meinte, die Gegenansprüche würden das übersteigen. Es geht um 32.368 Euro bis 31. Dezember. Dazu kommt teilweise noch der Januar, denn übergeben ist die Mietfläche noch nicht. »Wir haben immer noch keinen Schlüssel«, meinte der Anwalt der Hamburger Investoren. Die neuen Eigentümer wollen das Objekt der Hansestadt Lübeck zur Anmietung als Kulturzentrum anbieten, vielleicht auch für ein Stadtteilbüro, hieß es.
Dass die geforderte Summe von der Kulturbühne nicht zu holen ist, machte Wolfgang Hovestädt schnell deutlich: Er berichtete von den zwei Bankkonten, auf einem seien 71 Euro, auf dem anderen 1.800 Euro. Dazu kommt noch das Kautionssparbuch mit 4.500 Euro. Es gäbe ja keine Vorstellungen mehr und damit auch keine Einnahmen.
Die Vermieter wollten nun das Sparbuch und 10.000 Euro. »Haben wir nicht«, sagte Wolfgang Hovestädt. Daraufhin wurde gefeilscht, bis man nur noch tausend Euro auseinander war.
Die Anwälte brachten dann die Möglichkeit ins Spiel, dass der neue Hausherr das Inventar übernehmen könne. Darauf einigte man sich.
Die Kulturbühne Travemünde gUG (nicht der Verein, der ist bereits zum Jahresende aufgelöst worden) zahlt 2.500 Euro, gibt das Kautionssparbuch mit 4.500 Euro frei und überlässt dem Vermieter sämtliches Inventar, Mobiliar und technisches Gerät. Seinen Anwalt zahlt jeder selbst.
Die Übergabe der Räume wurde für den 15.01.2018 vereinbart. Nur ein paar Klappstühle, die er für das Shantyfestival braucht, will Wolfgang Hovestädt noch rausräumen. Und seinen Hut. TA