BLAULICHT
Travemünde 25.07.2017
Fragen zu Windgefahren
Wie sicher sind die »Fliegenden Bauten« auf der »Travemünder Woche«?
Pagodenzelte auf Veranstaltungen sind so genannte »Fliegende Bauten«. Und da gelten strenge Vorschriften, damit es bei starkem Wind nicht zu Unfällen kommt. Zwar geht ein angekündigtes Unwetter wohl an Travemünde vorbei, doch es gibt Bedenken, dass die Zelte im Zweifel halten.
Günter Wosnitza, bekannter Politiker vom Priwall und engagierter Bürger in Sicherheitsfragen, sah sich am Dienstag auf der Festmeile um. Die Pagodenzelte wiesen weder erkennbare Anker noch Gewichte auf.
Umherfliegende Zelte können schwerste Verletzungen bei Menschen verursachen.
Das Gewicht der Zelte lasse sich schwer einschätzen, meinte Wosnitza. Da aber möglicherweise »Gefahr im Verzuge« sei, ging er direkt zur Polizei. Dort will man sich nun bei den Verantwortlichen erkundigen und Rückmeldung geben. TA
Nachfrage von »Travemünde Aktuell« beim Lübecker Presseamt (Freitag, 21.07.2017 (12:08:52)
Frage: Vor dem Hintergrund möglicher Windgefahren und damit verbundener Verletzungen auf der Großveranstaltung »Travemünder Woche« bitte ich um Auskunft seitens des Bauamtes, ob für die zusammenstehenden Pagodenzelte auf der Travemünder Woche die Prüfbücher vorliegen und die DIN EN 13782 erfüllt wurde.
Antwort von Stadtsprecherin Nicole Dorel (Mittwoch, 26.07.2017, 12:12 Uhr):
Die LBO regelt in § 76 die Genehmigung sogenannter »Fliegender Bauten«. Danach wird in § 76 Abs. 2 Nr. 4 unterschieden zwischen Zelten, die eine Grundfläche unter bzw. über 75 m² haben. Bei Zelten mit einer Grundfläche kleiner 75 m² ist keine Ausführungs-Genehmigung erforderlich.
Bei Zelten mit einer Grundfläche ab 75 m² ist eine (auf höchstens fünf Jahre befristete) Ausführungsgenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich der Antragsteller seine gewerbliche Niederlassung oder seine Hauptwohnung hat. Zelte größer 75 m² dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der örtlichen Bauaufsicht angezeigt wurde und das Prüfbuch vorgelegt wurde. Die Bauaufsicht kann die Inbetriebnahme von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen.
In diesem Fall ist jedoch aufgrund der Größe unter 75 m² keine Ausführungsgenehmigung erforderlich. Ebenso wenig ist eine Anzeige über die Aufstellung und ein Einreichen eines Prüfbuches erforderlich. Es liegen uns daher zu den Pagodenzelten keinerlei Unterlagen vor. Für uns als örtliche Bauaufsicht gibt es daher keine gesetzliche Grundlage für eine Genehmigung/ Versagung oder eine Kontrolle der Prüfbücher.
Für die Einhaltung der Verkehrssicherheit der Pagoden ist also allein der Eigentümer bzw. Aufsteller verantwortlich.
Nachfrage von »Travemünde Aktuell« bei der Pressestelle der Lübecker Polizei (Dienstag, 25.07.2017, 12:46:50)
Frage: Bei der Polizei auf der Travemünder Woche (Station Wasserschutz) gab es heute ein Anfrage von Günter Wosnitza zur Standfestigkeit/Befestigung der weißen Pagodenzelte auf der Travemünder Woche. Die Frage ging dahin, ob die entsprechenden Vorschriften eingehalten wurden, auch vor dem Hintergrund eines möglichen Unwetters. Können Sie mir sagen, was dabei herausgekommen ist?
Antwort: (Noch ausstehend, wird ggfls. nachgetragen)
Externe Links zum Thema: Unwetterzentrale mit Wetterinformationen; Informationsblatt eines Zeltherstellers (pdf)